Die ERGO ist Marktführer in Deutschland
bei Reiseschutz weltweit
Mit dem ERGO Jahrespolice sind Sie auf allen Auslandsreisen bestens abgesichert.
Die Jahres-Krankenversicherung ist ideal für Familien, Paare und Einzelreisende, die mehrmals im Jahr
ins Ausland verreisen und auf den bewährten Reiseschutz der ERGO vertrauen.
Das sind die Leistungen bei der Krankenversicherung:
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstattet die Reiseversicherung u.a. die Kosten für
medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
schmerzstillende Zahnbehandlungen
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort (inkl. Kosten für eine Begleitperson)
Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehende Person (einschließlich Kostenübernahme)
Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
ab 49 EUR im Jahr
Das kostet die ERGO Jahres-Auslandreise-Krankenversicherung:
Quelle: ERGO Reiseversicherung
Was Sie noch über die ERGO Jahres-Auslandsreise-Krankenversicherung wissen sollten:
Geografischer Geltungsbereich?
Weltweit (inklusive USA und Kanada)
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten.
Reisekranken-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten
Versicherungsschutz Zeitraum?
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Vertragsverlängerung?
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Bei Reisepreis
ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.
Wohnsitz Versicherungsnehmer?
Die ERGO Jahrespolice kann von Personen mit Wohnsitz in
Deutschland und auch von Personen mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern abgeschlossen werden.
Erreichen von Altersgrenzen?
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führt die ERGO Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.
Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluß der ERGO Jahrespolice über den Link des Online-Rechners erhalten Sie eine E-Mail mit allen benötigten Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie die
Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Jahrespolice per SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard,
Visa und American Express akzeptiert.
Wichtig zu wissen: Beispiele nicht versicherte Gründe bei der Krankenversicherung:
So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während
der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Nie ohne ausreichende Krankenversicherung ins Ausland reisen!
Eine Auslandskrankenversicherung ist besonders dann dringend anzuraten, wenn der Urlaub in einem Land erfolgt, der mit
Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Meist sind dies Reiseziele außerhalb Europas, wo der
Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Versicherung nicht mehr gilt.
In einige Länder dürfen Sie als Urlauber nur dann einreisen, wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung nachweisen können. Dies
gilt vor allem bei Reisen nach Russland, Kuba und Abu Dhabi. Für das Einreisevisum wird dann zwingend ein anerkannter Krankenschutz verlangt.
Ein Vorteil der privaten Auslandskrankenversicherung ist, dass Sie die Ärzte und das Krankenhaus selbst auswählen können und die
ärztlich verordneten Hilfsmittel und Arzneien durch den Versicherer erstattet werden.
Krankenrücktransport im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Der besondere Vorteil einer privaten Krankenversicherung für das Ausland ist, das dabei auch ein Krankenrücktransport
eingeschlossen ist, der im Angebot der gesetzlichen Versicherung nicht enthalten ist, Daher ist auch für Reisen in Europa eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.
Der Patientenrücktransport ist eine Heimreise an den Wohnort des Versicherten oder das nächstgelegene Krankenhaus am Heimatort mit
besonderer medizinischer Betreuung. Dies kann zum Beispiel erfolgen als Sondertransport liegend auf einer Trage in einem
speziellen Flugzeug, welches zu diesen Zwecken ausgestattet ist, oder mit einem Extrasitz im normalen Flugzeug, der für die
besonderen Erfordernisse des Gesundheitszustandes ausgestattet ist..
An diesen Beispielen sehen Sie, wie teuer es Sie käme, wenn kein Krankenrücktransport im Versicherungsschutz enthalten ist,
und Sie dies selbst finanzieren müssten. Die geschätzten Kosten zurück nach Deutschland von den Kanaren 23.000,- Euro;
Rücktransport von Mallorca 12.000,- Euro, aus Ägypten rund 25000,-Euro und aus Kanada ca. 60.000, (Quelle ERGO Reiseversicherung)
Wie teuer im Ernstfall ein Patientenrücktransport wäre, hängt davon ab, in welchem Land sich der Patient befindet, wie schwer er
verletzt oder erkrankt ist, und wie leicht oder schwierig zugänglich das Krankenhaus ist, in dem der Patient behandelt wird.
Wichtige Voraussetzung für den Rücktransport ist die Transportfähigkeit des Patienten. Das wird durch den Versicherer
zusammen mit den Ärzten vor Ort geklärt. Abhängig ist dies auch von den gegebenen Möglichkeiten des Krankenhauses vor Ort und der dortigen medizinischen Versorgung.
Auch wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort ausreichend ist, kann bei einer in Aussicht stehenden beschleunigten
Verbesserung des Gesundheitszustandes am bekannten heimatlichen Ort auch dann der Krankenrücktransport erfolgen. Dies geschieht
dann, wenn in den Bedingungen des Versicherers von medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport gesprochen wird.
Die ERGO bietet mit Ihrem Jahres-Krankenschutz Angebot diesen medizinisch sinnvollen Rücktransport an.
Video der ERGO Reiseversicherung - Der Air Doctor Service für Ihren Auslandsurlaub