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ERGO Reiserücktrittversicherung + Reiseabbruch-Versicherung

ERGO Reiseschutz Jahrespolice

Mit der ERGO Reiseversicherung gut geschützt im Urlaub

Mit diesem ERGO Reiseschutz versichern Sie eine einzelne Reise gegen Stornokosten bei Reiserücktritt und die Mehrkosten bei Reiseabbruch.

Sie haben die Wahl zwischen Reiserücktritt-Schutz mit Selbstbehalt und der Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbehalt.

Günstige Prämien für Einzelreisende und Familien.
 

Die ERGO Reiserücktrittversicherung
hier online abschließen

 

Das sind die Leistungen bei Reiserücktritt:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Die Stornokostenversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Die Stornokostenversicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Die ERGO erstattet Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Auto maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Die Versicherung informiert Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.


Das sind die Leistungen bei Reiseabbruch:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Erstattung nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro versicherter Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz während der Reise.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert Ihre außerplanmäßige Rückreise.
 

TOP: Reiserücktrittversicherung mit Reiseabbruchversicherung

Reiserücktritt und Reiseabbruch Reiseschutz

Das Plus: Die telefonische Stornoberatung

Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet?

Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen?

Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lässt die ERGO Sie nicht allein. Die telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hierbei die richtige Empfehlung!

Das kostet die ERGO Reiserücktrittversicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung:
 

Tarife der ERGO Reiserücktrittsversicherung


Achtung! Hohe Reisepreise ab ca. 3000,- € je Person
versichern Sie bitte über diesen speziellen Antragsrechner.
Sie finden darin die Angebote, die über einer Versicherungsprämie von 200 Euro je Person für eine Reise liegen.


Quelle: ERGO Reiseversicherung

 

Was Sie noch über die ERGO Reiserücktritt und Reiseabbruch Reiseversicherung wissen sollten:

 

Geografischer Geltungsbereich?
Weltweit

Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten. Bei den Angeboten ohne Selbstbehalt wird eine altersabhängige Prämie berechnet.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Versicherungsschutz Zeitraum?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt Ihrer versicherten Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet haben.

Abschlussfrist:
Sie sollten die Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei Werktage diese Reiseversicherung kaufen.

Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.

Objekt?
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

Versicherte Gründe?
Unter anderem 

  • Unerwartete schwere Erkrankung (auch bei Covid-19) sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Krankheit, Unfall, Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes.

Wichtig zu wissen:
Nicht versicherte Stornogründe:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzt die Versicherung die Stornokosten nicht.

Nicht versicherte Reiseabbruchgründe
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, sind diese nicht genutzten Reiseleistungen nicht erstattbar.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittversicherung nachlesen

IPID Produkt-Informationsblatt für die Reiserücktrittversicherung
 

Wissenswertes und Tipps, wie Sie Probleme vorab vermeiden können und die richtige Entscheidung treffen.

  1. Der Unterschied von Online-Checkin und Checkin am Flughafen 
    Ein Online-Checkin stellt keinen entgültigen Checkin zum Start der Reise dar, sondern nur eine Willensbekundung die Reise auch anzutreten. Der rechtlich verbindliche Checkin für das Ende der Leistung der Rücktrittsversicherung ist der mit der Passkontrolle, Erhalt der Bordkarte und der Gepäckaufgabe am Flughafen. Erst dort endet die Leistung der Reiserücktrittsversicherung. In der Zwischenzeit zwischen Online-Checkin am heimischen PC und dem tatsächlichen Checkin ist man noch Rücktrittsversichert und die Versicherung muss leisten, wenn in dieser Zeit etwas passiert.
     

  2. Aus Angst vor vermuteten Gefahren die Reise storniert - nicht versichert!
    Eine unklare politische Situation am Reiseziel, eine Gesundheitsgefahr oder Terrorgefahr, die aus dem Medien bekannt wird, ist noch kein versicherter Grund um eine Reise zu stornieren. Wer aus Angst vor möglichen Gefahren voreilig storniert, hat kein Anrecht auf Reisepreis-Entschädigung. Erst, wenn von Seite des auswärtigen Amtes, zum Beispiel auf der dortigen Homepage eindeutige Reisewarnungen ausgesprochen werden, dann sind sie bei Reiserücktritt auch versichert.
     

  3. Bedingungen für Reiserücktritt in der Kreditkarte nicht beachtet - Kein Geld von der Versicherung der Kreditkarte!
    Beispiel aus der Praxis: In den Leistungen einer Kreditkarte war eine Reiserücktrittversicherung enthalten, jedoch mit der Bedingung, dass damit der komplette Reisepreis gezahlt werden muss, nur dann ist dieser Reiseschutz gültig. In dem Fall wurde jedoch die Anzahlung des Reisepreises vorab per Überweisung gezahlt. Die Kreditkartenfirma bekam Recht und musste nicht zahlen. Also Vorsicht bei Reiseversicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind. Genau nachsehen, ob diese auch leistet.
     

  4. Storno zu lange hinausgezögert - weniger Geld zurück von der Versicherung!
    Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: In der Annahme, dass die Krankheit sich bis zum Reisebeginn bessert, wartete der Reisende mit der Stornierung zu lange. Erst einige Wochen später, als die Genesung nicht so voranschritt, und der Urlaub daher nicht angetreten werden konnte, stornierte der Reisende seinen Urlaub. Wenn zu spät storniert wird, dann zahlt der Versicherer oft nur die Stornokosten, bzw. den Prozentsatz, der angefallen wäre, wenn bereits zum Bekannt werden der Erkrankung storniert würde. Er erhielt weniger Geld von seiner Reiseversicherung zurück, wegen zu später Stornierung seiner Reise.

    Genau aus dem Grund gibt es den Service der Versicherungen - Die Stornoberatung. Dies kann ihnen einige hundert Euro ersparen.

 

Die ERGO ist Marktführer in Deutschland
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