Geografischer Geltungsbereich?
Europaweit und Weltweit
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten.
Bei den Angeboten ohne Selbstbehalt sind altersabhängige Prämien zu beachten.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: Bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch je
Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person;
Reisekranken-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten
Reisegepäck-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall
Versicherungsschutz Zeitraum?
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten
45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruch-Versicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht
Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Abschlussfrist:
Sie sollten die Rundumsorglos-Reiseversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Versicherte Gründe bei Reiserücktritt / Reiseabbruch?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Erkrankung (auch bei Covid-19) sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
-
Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
- Krankheit, Unfall, Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Wichtig zu wissen:
Beispiele nicht versicherter Stornogründe:
Wenn Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren, ersetzt die Versicherung die Stornokosten nicht.
Ausnahmen können sich ergeben bei konkreten Reisewarnungen des auswärtigen Amtes auf das Zielgebiet bezogen.
Beispiele nicht versicherter Reiseabbruchgründe:
Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen,
sind diese nicht genutzten Reiseleistungen nicht erstattbar.
Beispiele nicht versicherter Gründe bei der Krankenversicherung:
So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt
wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen
reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
Beispiele nicht versicherter Gründe bei der Gepäckversicherung:
Beispielsweise der Verlust von Bargeld ist nicht versichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen der ERGO für die Reiseversicherungen nachlesen
IPID Produkt-Informationsblatt für den RundumSorglos Reiseschutz